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Interpretation zum § 129 Abs. 3 4. Spiegelstrich WB Schwimmen - Schmetterling mit einem Arm
Ingmar Hahn
17.06.2018

Seit der Regelanpassung durch World Para Swimming zum 01.01.2018 dürfen gem. §129 Absatz 3 4. Spiegelstrich nur noch Aktive einarmig Schmetterling Schwimmen, die den entsprechenden Exceptioncode 4 haben.

Im Regelwerk findet man folgende Regelung:

Kann ein Schwimmer nur einen Arm während des Schwimmzyklus nutzen (gem. Exception-Code), so muss nur dieser Arm über Wasser nach vorne geführt werden. Wird nur ein Arm beim Schwimmzyklus verwendet, muss der nicht verwendete Arm geschleppt oder nach vorne gestreckt werden (WPS 11.5.2.4).

Hierzu gab es Anfang Juni durch World Para Swimming folgende Auslegungsanweisung für die Kampfrichter:

The intent of this rule is to ensure when athletes compete, the stroke retains the integrity of a Butterfly stroke. An athlete using two arms will automatically keep their body position in line with the normal water surface to be able to bring both arms forward over the water. The new rule ensures an athlete who competes only using one arm stays on the breast in line with the normal water surface, as butterfly was originally intended, and not on the side. The WPS interpretation of 'the body' is the trunk of an athlete, including the shoulders, the position of the legs is covered in Rule 11.5.3.

Übersetzt bedeutet dieses:

Ein Athlet, der zwei Arme verwendet, behält automatisch seine Körperposition in einer Linie mit der normalen Wasseroberfläche, um beide Arme nach vorne über das Wasser bringen zu können. Die neue Regel stellt sicher, dass ein Athlet, der nur mit einem Arm schwimmt wie bei Schmetterling ursprünglich gedacht, auf der Brust in Übereinstimmung mit der normalen Wasseroberfläche bleibt und nicht auf der Seite liegt. Die WPS-Interpretation von "der Körper" ist der Rumpf eines Athleten, einschließlich der Schultern, die Position der Beine ist in Regel 11.5.3 abgedeckt.

Ich bitte alle Kampfrichter entsprechend zu verfahren und bei Nichteinhaltung eine entsprechende Disqualifikation auszusprechen.

Ingmar Hahn
Gemeinde Evessen