Informationen Anti Doping | Neuregelung TUE für nicht-Testpoolathlet*innen
Ingmar Hahn
18.01.2023

Die Attestregelung der NADA für nicht-Testpoolathlet*innen entfällt (hierunter fallen alle Athlet*innen im Kader, inkl. NK2, ausgenommen sind Athlet*innen in einer Klasse mit geistiger Behinderung).

Alle Athlet*innen die an einer (nicht-internationalen) Veranstaltung in Deutschland teilnehmen, die keinem Testpool der NADA angehören und verbotene Substanzen oder Methoden anwenden, müssen ab dem 1. Januar 2023 nach einer Dopingkontrolle und nach Aufforderung durch die NADA eine rückwirkende Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen. Die alleinige Vorlage eines fachärztlichen Attests ist nicht mehr ausreichend.

Wichtig: Die Beantragung einer TUE von Athlet*innen, die keinem Testpool der NADA angehören ist erst nach einer Dopingkontrolle notwendig. Die Athlet*innen werden in diesen Fällen persönlich von der NADA kontaktiert und zur Beantragung einer TUE aufgefordert. Im Vorhinein ist keine Antragstellung notwendig. Sobald zusätzliche Schritte der betroffenen Athlet*innen notwendig sind, wird die NADA unmittelbar Kontakt aufnehmen und umfassend informieren. Gesamte Informationen der NADA, inklusive hilfreiche Fragen und Antworten sind zu finden unter: https://www.nada.de/medizin/im-krankheitsfall/regelung-fuer-nicht-testpool-athleteninnen Sofern Athlet*innen auf verbotene Substanzen oder Methoden angewiesen sind und als nicht-Kaderathlet an einem internationalen Wettkampf teilnehmen sollten, müssten zuerst die Regelungen des internationalen Verbandes beachtet werden.

Ingmar Hahn