Lehrgangsangebot fand in Stralsund und Osnabrück Anklang
Ingmar Hahn
02.12.2016

Wettkampfbestimmungen Schwimmen im Deutschen Behindertensportverband

Für Behinderte mit entsprechendem Klassifizierungsnachweis sind zusätzlich die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes anzuwenden.“ Dieser Satz hat gem. DSV-Veröffentlichung in jeder Ausschreibung zu stehen. Aber was bedeutet dieser Satz? Wer gilt überhaupt als „behinderter Sportler“ im Sinne des Schwimmsportes? Was ist ein Klassifizierungsnachweis? Und was verbirgt sich hinter den Wettkampfbestimmungen des DBS?

Für November / Dezember bot die Abteilung Schwimmen im Deutschen Behindertensportband (DBS) wieder Schulungen für Kampfrichter, Trainer und Aktive an, die sich insbesondere über die Ausnahmen für behinderte Aktiven auf DSV Veranstaltungen informieren wollen. Das Angebot wurde durch den DSV-Obmann an alle Landesobleute zur Weiterleitung verteilt. Deutschlandweit finden viele Wettkämpfe als Integrationswettkämpfe statt – teilweise als Veranstaltung des DBS, da so die Starter entweder beim DSV oder DBS registriert sein müssen. Bei integrativen Veranstaltungen des DSV müssen registrierte Sportler beim DBS noch zusätzlich beim DSV registriert sein.

Anfragen kamen vom PSV Stralsund und dem Bezirksschwimmverband Weser-Ems. So bildeten sich Ende November 26 Teilnehmer in Stralsund in zwei Schulungen am Freitagnachmittag und -abend zu diesem Thema fort, die Woche darauf 14 Teilnehmer in Osnabrück. Ingmar Hahn, selbst Schiedsrichter im DSV und Paralympischen Komitee referierte über die Begrifflichkeiten, Grundsätze der Klassifizierungen (Einordnung in Startklassen), zusätzlichen Ausnahmen für behinderte Sportler zu den bekannten DSV Wettkampfbestimmungen aufgrund des Klassifizierungsnachweises und gab Hinweise, Fehler bei der Protokollführung von Integrationsveranstaltungen zu vermeiden. Insbesondere nach den zweistündigen Fortbildungen war den Teilnehmern klar, dass es beim paralympischen Schwimmen nicht um Mitleid geht, sondern auch hier nach festgelegten Regeln geschwommen wird.

Die Abteilung bedankt sich insbesondere bei Kristina Schotte (PSV Stralsund) und Christian Kropp (Bezirks Weser-Ems) für die hervorragende Organisation vor Ort. Auch zukünftig können diese Lehrgangsangebote bei Ingmar Hahn, Mail: ingmar.hahn@abteilung-schwimmen.de angefragt werden.

Ingmar Hahn
Gemeinde Evessen