Anhänge:
Bei Dopingkontrollen gibt es kein Mindestalter, d.h. es können auch minderjährige SchwimmerInnen kontrolliert werden. Jedoch genießen sie aufgrund ihres Alters besonderen Schutz. Über die damit verbundenen Rechte und Pflichten sollten minderjährige SchwimmerInnen und ihre Eltern unbedingt Bescheid wissen. Diese sind in der Anlage zu diesem Beitrag nachzulesen.
Mit der Erstregistrierung bei der Abteilung Para-Schwimmen im DBS erklären Aktive sowie bei minderjährigen Aktiven Ihre Erziehungsberechtigten die aktuellen Anti-Doping Regeln anzuerkennen sowie sich diesen zu unterwerfen.
Ggf. sind entsprechende zusätzliche Vereinbarungen vereinsintern abzuschließen. Wir bitten um Beachtung.
Ingmar Hahn